Darlehen-Sondertilgung

Wer sich für ein Bankdarlehen entscheidet, kann zwischen mehreren Möglichkeiten wählen. Eine dieser Varianten ist das Recht auf Sondertilgung. Mit der Sondertilgung räumt man sich als Darlehensnehmer das Recht ein, jederzeit nach Möglichkeit Sonderzahlungen an den Kredit zu leisten, um diesen schneller zu tilgen.

Ein Darlehen setzt sich aus zwei Komponenten zusammen, der Zinssumme und der Tilgungssumme. Die Zinshöhe errechnet sich aus der Laufzeit und der Darlehenshöhe. Die Zinsen sind die Einnahmen der Bank dafür, dass sie Kreditnehmern ein Darlehen anbietet und somit das Geschäft für die Bank. Dementsprechend müsste es im Interesse der Bank liegen, dass möglichst viele Darlehen bis zuletzt abbezahlt werden. Und dementsprechend reagieren auch manche Banken damit, dass sie zinsgünstige Kredite nur ohne Sondertilgungsrecht einräumen bzw. sich Sondertilgungen teuer bezahlen lassen. Wer kein Sondertilgungsrecht vereinbart hat kann zwar auch sein Darlehen vorzeitig ablösen, wenn das Geld vorhanden ist, aber dann wird eine sehr teure Vorfälligkeitsentschädigung fällig.

Man sollte mit seiner Bank immer vereinbaren, dass man ein möglichst kostenfreies Recht auf Sondertilgung erhält. So hat man die Möglichkeit, zwischendurch Zahlungen in das Darlehen einfließen zu lassen, beispielsweise das Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Außerdem kann man dann den Kredit auch vorzeitig ablösen, ohne Mehrkosten in Kauf nehmen zu müssen.

Die Sondertilgungen schneiden von dem größeren Tilgungskuchen immer wieder Stücke ab und reduzieren so letztlich die Gesamtlaufzeit.