Bausparvertrag
Wenn man an Immobilienfinanzierung denkt, fällt einem zu allererst der Bausparvertrag ein. Dieses Finanzprodukt wurde ja auch eigens zu diesem Zweck geschaffen. Der Bausparvertrag wird über eine bestimmte Bausparsumme abgeschlossen. Diese Bausparsumme setzt sich zusammen aus dem Ansparsumme und der späteren Darlehenssumme. Bei dieser Sparform wird ein Teil des Auszahlungskapitals angespart, der Rest von den Bausparkassen zu wesentlich günstigeren Konditionen als herkömmliche Darlehen finanziert.
Ansparphase:
In der Ansparphase wird ein gewisser Prozentsatz der gesamten Bausparsumme durch monatliche Sparraten angespart. Die Ansparphase ist beendet, wenn – je nach Vertrag – vierzig oder fünfzig Prozent der Bausparsumme angespart sind.
Zuteilungsreife:
Nach dem Ansparen hat man eine der Bedingungen für die Darlehensauszahlung erfüllt. es gibt aber noch eine weitere, die Zuteilungsreife. Der Bausparvertrag muss zuteilungsreif sein, damit das Darlehen ausgezahlt werden kann. Dabei berechnen die Bausparkassen die Zuteilungsreife anhand einer Bewertungszahl und der Mindestsparzeit. Die Zuteilungsreife lässt sich bei Vertragsabschluss allenfalls grob schätzen, aber niemals definitiv voraussagen, weil sie für jeden Bausparer einzeln berechnet wird.
Darlehensauszahlung:
Hat man die Ansparsumme erreicht, erhält man von der Bausparkasse ein zinsgünstiges Darlehen, das über einen festen Zinssatz verfügt. Die Zinssätze können sich zwar ändern, aber nur vor Vertragsabschluss. Wenn Bausparkassen in einer zinsgünstigen Phase mit einem guten Bausparangebot werben, sollte man zugreifen, da der Zinssatz danach fest bleibt, auch wenn die Zinsen später wieder steigen sollten.
Wie funktioniert das Bausparprinzip? Die Bausparkasse verwaltet eine Gemeinschaft von Bausparern. Die Bausparer stellen das Auszahlungskapital zur Verfügung durch ihre monatlichen Spareinzahlungen. Alle Bausparer werfen also so gesehen Geld in einen Gemeinschaftstopf, aus dem anschließend Kredite herausgenommen werden. Wer als erstes in diesen Topf eingezahlt hat, hat – vereinfacht betrachtet – den ersten Anspruch auf die Darlehensauszahlung, welche sich dann wiederum durch die Einzahlungen nachkommender Sparer finanziert, usw. Daher ist die Zuteilung, die erst berechnet werden muss, so wichtig. Vor der Zuteilungsreife gibt es keine Darlehensauszahlung.
Vorteile Bausparen:
Wer sein Immobilienvorhaben frühzeitig plant und finanzieren möchte, kann sich ein sehr zinsgünstiges Darlehen mit Festzins sichern.
Nachteile Bausparen:
Bis die Darlehensauszahlung zuteilungsreif ist, können etliche Jahre vergehen. Das hängt von der Bausparsumme ab und von den geleisteten Monatsraten. Wer den Regelsparbeitrag unterschreitet und beispielsweise einen Bausparvertrag über 100.000,- Euro mit nur 100,- Euro monatlich bespart, der müsste weit über vierzig Jahre ansparen, bevor er einen Anspruch auf Zuteilung der Bausparsumme hätte. Man muss also eine entsprechend niedrige Bausparsumme wählen, hat dann aber auch nur einen niedrigen Darlehensanspruch, oder eine entsprechend höhere Sparsumme monatlich aufbringen können.
Mit der Wohn-Riester-Rente hat der Staat attraktive Vorraussetzungen für Bauherren geschaffen. Staatlich subventioniert kann hier das entsprechende Kapital mit guter Rendite angespart werden. Näheres zur Riester Rente und entsprechenden Sondermodellen zur Baufinanzierung finden Sie hier
Viele ausführliche Infos zum Bausparen stellt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur Verfügung.